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Sonderfahrten | Fahrzeuge |
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Sonderfahrten
Mit Sonderfahrten werden 12 Fahrstunden bezeichnet, die alle Fahrschüler/innen
während der Erstausbildung absolvieren müssen und die für das Erlangen der
verschiedenen Fürherscheinklassen obligatorisch sind.
Dazu gehören: 5 std. Überlandfahrt, 4 std. Autobahnfahrt und 3 std. Nachtfahrt.
Diese Stunden werden meistens zum Ende der Ausbildung durchgeführt.
Sie werden auch Belastungsfahrten genannt und deshalb in der Regel
zusammenhängend gefahren.
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